März 02 2018
Hinweise / Lexika Erholung
Garten-/Laubenversicherung
Ansprechpartner für unsere Versicherung wie folgt:
Württembergische Versicherung AG, Mario Sturm, Stennewitzer Straße 19, 06184 Kabelsketal, Tel. 0345-6859994, FAX 0345-6859993, Mail Mario.sturm@wuerttembergische.de, Mobil 0171-6579488.
Die Formulare finden Sie im Vorraum des Vereinsheimes oder hier unter Downloads auf unserer Homepage.
Baumschnitt
Das gehört zum Baum- und Strauchschnitt!
Äste, Heckenschnitt, Laub, Rosenschnitt, Strauchschnitt
Achtung: Rasenschnitt gehört nicht zur Baum- und Strauchschnittsammlung
Tipps und Hinweise!
- · Baum- und Strauchschnitt ist zu bündeln. Die Länge von 1,50 m und die Aststärke von 8 cm sind dabei nicht zu überschreiten.
- · Baum- und Strauchschnitt, welcher sich nicht oder schlecht bündeln lässt, kann in kompostierbaren Behältern (z.B. Papiersäcke, Pappkartons) bereitgestellt werden. Diese sind im Handel, bei den Entsorgungsunternehmen sowie beim Landkreis erhältlich. Bündel, Säcke und Kartons müssen von einerPerson heb bar sein. Ein Gewicht von 25 kg ist nicht zu überschreiten.
- · Laub kann ebenfalls in kompostier fähigen Behältern zur Baum- und Strauchschnittsammlung bereitgestellt werden